Rentabilität von Minigolfanlagen

Das Segment Minigolf weist innerhalb der Freizeitindustrie ein gesundes Wachstum auf. Minigolfanlagen und Familien Freizeitzentren können eine hochprofitable Investion sein. Um die Wirtschaftlichkeit Ihrer Investition zu garantieren, muss jedoch jedes Detail sorgfältig geplant werden.


turnierfähige Miniaturgolfanlage in Bensheim-Auerbach


Dem eigentlichen Planungsprozess mus eine Standortanalyse vorausgehen, die in einer engen Auswahl möglicher Standorte endet. Es handelt sich dabei um die Schlüsselentscheidung des gesamten Projekts. Gut geplante Minigolfanlagen können scheitern, wenn bei der Standortwahl nicht alle wichtigen Faktoren berücksichtigt wurden. Eine demographische Analyse der Bevölkerung sowie eine Markt- und Finanzanalyse werden helfen, die Wirtschaftlichkeit abzusichern. Ein wichtiger Punkt bei der Standortanalyse sind Querfinanzierungen innerhalb eines Freizeitzentrums. 


Bei der endgültigen Auswahl des Standortes müssen die Kosten des Grundstücks, etwaige Synergieeffekte auf andere Einrichtungen eines Freizeitparks oder Gastronomiebetriebes, gute Erreichbarkeit, Parkplätze, Aufschliessung, Vorgaben des Naturschutzes, des Denkmalschutzes und der Gewerbebehörden usw. berücksichtigt werden. Die zur Verfügung stehende Fläche muss auch für die Errichtung einer Minigolfanlage geeignet sein. Für die Anlage selbst (ohne Gastronomie) benötigt man für eine Miniaturgolfanlage ca. 800 m² und für eine Filzgolfanlage ca. 1.200 m².


Nach der Durchführung sämtlicher Recherchen, Datenerhebungen und Kartierungen ist ein grobes Konzept mit einer Planung zu erstellen und eine erste Abstimmung mit Kommunen und Genehmigungsbehörden durchzuführen.


Spätestens jetzt benötigen Sie einen kompetenten Partner. Mit PROGOLF haben Sie einen verlässlichen Partner in der Planungsphase.

auch Kinder spielen Miniaturgolf
Miniaturgolfanlage in Grossarl (Österreich)


Checkliste

  • welche Standorte kommen in Frage
  • Kosten des Grundstücks
  • ist die benötigte Widmung des Grundstück möglich
  • Vorgaben Naturschutz, Denkmalsschutz, Gewerbebehörden
  • fällt die geplante Freizeitanlage in ein Förderungsprogramm
  • Erstellung des erstes Businessplans